Allgemeine Geschäftsbedingungen der JP-Flug e.K.
§ 1 Vertragsgegenstand 1.
Das Flugunternehmen JP-Flug e.K.
Verkehrslandeplatz Pirmasens gGmbH D-66509 Rieschweiler-Mühlbach (Pottschütthöhe)
bietet u.a. Verkauf von Tragschraubern-, Rund-, Gast-, Foto-, Überwachungs- und
Transportsflüge und auch den Kauf von Gutscheinen dazu an. Der Vertragspartner von
JP-Flug e.K. wird im weiteren Text "Fluggast" genannt.
§ 2 Vertragsart
2.1
Zwischen JP-Flug e.K. und dem "Fluggast" kommt grundsätzlich nur ein
"Beförderungsvertrag" (§§ 631 ff. BGB) zustande. Ausnahmsweise handelt es
sich um einen "Reisevertrag" gemäß §§ 651a ff. BGB als Beförderungsvertrag,
wenn JP-Flug e.K. eine Gesamtleistung von Reiseleistungen zu erbringen hat.
2.2
Beim bloßen Erwerb eines "Fluggutscheines" kommt zunächst nur ein Kaufvertrag
(§§ 433 ff. BGB) über den Erwerb des Gutscheines zustande. Der Fluggutschein ist eine Inhaberkarte
nach § 807 BGB. Der Gutschein berechtigt den "Fluggast" oder den im Gutschein genannten "Passagier"
oder den jeweiligen Inhaber des Gutscheines grundsätzlich zum Abschluß eines Beförderungsvertrages
nach § 2. 1 mit "JP-Flug e.K.". Kann oder will "JP-Flug e.K." den Gutschein - gleich aus welchen Gründen -
nicht einlösen, erhält der Inhaber des Gutscheines gegen Nachweis des gezahlten Kaufpreises von "JP-Flug e.K." den
Kaufpreis ohne Abzug ersetzt. Die Rückvergütung des Kaufpreises an den jeweiligen Inhaber des Gutscheines hat für
"JP-Flug e.K." auch gegenüber dem "Käufer" oder des im Gutschein "Benannten" befreiende Wirkung.
§ 3 Beginn und Dauer des Vertrages
3.1
Durch den Kauf eines Fluggutscheines kommt noch kein Beförderungsvertrag zustande.
Der Beförderungsvertrag beginnt mit der mündlichen oder schriftlichen Beauftragung
zu einer der oben genannten Flugleistungen und endet mit dessen Erfüllung.
Nach Abschluß des Beförderungsvertrages und nach Zahlung des Flugpreises oder
Aushändigung des bezahlten Fluggutscheines erhält der "Paßagier" sein "Flugticket".
Das "Flugticket" ist nur mit Zustimmung von "JP-Flug e.K." übertragbar, wozu der Abschluß
eines neuen Beförderungsvertrages mit dem neuen "Fluggast" erforderlich ist, der dann ein auf
sich ausgestelltes "Flugticket" erhält.
3.2
Anspruch auf Beförderung besteht nur gegen Aushändigung eines auf den Namen des "Passagiers"
ausgestellten gültigen "Flugtickets". Dies gilt auch im Falle der Übertragung des Flugtickets.
3.3
Der "Fluggast" kann den jeweiligen Vertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen.
3.4
Folgt der "Fluggast" nicht sicherheitsrelevanten Anweisungen des Piloten, die sich auf die Sicherheit
des Luftverkehrs auswirken und / oder die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährden, so ist
"JP-Flug e.K.", oder der von ihr für diesen Flug beauftragte Pilot/Pilotin berechtigt, diesen Vertrag
fristlos zu kündigen und umgehend zu landen. Hierdurch entstehende Kosten hat der "Fluggast" zu tragen.
Dasselbe gilt, falls der "Fluggast" sich vertragswidrig verhält, oder der Fluggast sich in Zahlungsverzug befindet.
Der "Fluggast" versichert, daß keine schwebenden Strafverfahren gegen ihn im Bereich des Terrorismus vorliegen.
Der "Fluggast" versichert ferner, es zu unterlaßen, sicherheitsgefährdende Anlagen oder militärischen
Einrichtungen oder Vorgänge zu fotografieren. Er unterläßt es ebenfalls Gegenstände jeder Art aus
dem Tragschrauber zu werfen oder fallen zu laßen und schließt auch alle Taschen an seiner Bekleidung.
Lose Gegenstände (z.B. Kameras, Handtaschen, Handys, etc) sind gegen Herausfallen zu sichern (z.B. durch Umhängeschlaufen).
§ 4 Flugkosten
4.1
Die Landegebühr am Heimatflughafen Pirmasens gGmbH EDRP trägt "JP-Flug e.K.".
Auf anderen Flugplätzen werden etwaige Start-, Lande-, Handlings-, An-, -Abflug, oder sonstige
Gebühren gesondert berechnet. Bei auf der Homepage angekündigten Flugtagen und Flugevents,
ausgenommen auf Großflughäfen, trägt "JP-Flug e.K." die Landegebühren. Für jede
weitere vom "Fluggast" beauftragte Landung übernimmt der "Fluggast" auf allen Flugplätzen die
kompletten Start-, Lande- und sonstige Gebühren.
4.2
Die Flugdauer errechnet sich mit Beginn des Starts und endet mit dem Abschluß der Landung.
Sind bestimmte Flugzeiten mit einem bestimmten Preis abgesprochen, so ist natürlich nur der
abgesprochene Preis zu bezahlen, auch wenn der Flug länger dauern sollte.
4.3
Kündigt der "Fluggast" den Beförderungsvertrag (gilt nicht für bloßen Kauf eines Gutscheines)
aus von "JP-Flug e.K." nicht zu vertretenden Gründen oder wird der Vertrag von "JP-Flug e.K."
aus vom "Fluggast" zu vertretenden Gründen gekündigt, dann ist "JP-Flug e.K." berechtigt,
die vereinbarte Vergütung zu verlangen/behalten. Jedoch muß sich "JP-Flug e.K." dasjenige
anrechnen laßen, was infolge der Aufhebung des Beförderungsvertrages an Aufwendungen erspart wird
oder durch anderweitige Verwendung des "Flugzeuges" erworben wird oder erworben werden könnte.
Die ersparten Aufwendungen werden mit 50 % pauschal festgelegt, es sei denn der "Fluggast" erbringt den Nachweis,
dass diese höher sind.
4.4
Statt der jederzeitigen Kündigung hat der "Fluggast" die Möglichkeit,
auf Verlegung des geplanten Flugtermins ohne Angabe von Gründen oder auf
Übertragung des Flugtickets auf einen anderen "Fluggast", wenn dieser und "JP-Flug e.K."
zum Abschluß eines neuen Beförderungsvertrages unter Anrechnung bereits erfolgter
Zahlungen bereit sind. Unkosten, die durch Terminsverlegungen oder Umschreibungen des Flugtickets
auf einen anderen "Fluggast" entstehen, hat der übertragende "Fluggast" an "JP-Flug e.K." zu ersetzen.
4.5
Das Recht auf Inanspruchnahme des Gutscheines oder des Flugtickets verjährt ersatzlos, wenn der Gutschein
oder das Flugticket seit seinem Erwerb (bei Übertragung seit seinem Ersterwerb) nicht innerhalb von
1 Jahr in Anspruch genommen wird.
§ 5 Ausführung des Fluges
5.1
"JP-Flug e.K." ist bemüht, vereinbarte Flugtermine soweit wie möglich einzuhalten.
Bei einer Terminverschiebung aus wetterbedingten oder technischen Gründen, oder durch Entscheidung von "JP-Flug e.K.",
wird diese versuchen, den "Fluggast" zu benachrichtigen. Eine Haftung aus Schäden, die sich
möglicherweise aus einer Verschiebung von Flugterminen ergeben, ist, soweit gesetzlich zulässig,
ausgeschlossen.
5.2
Der "Fluggast" erklärt für die Dauer des Fluges, nicht unter einer bewusstseinsmindernden Wirkung von Medikamenten
oder anderer berauschender Mittel, wie Alkohol oder Drogen zu stehen. Der Fluggast kann nur befördert werden,
wenn er befähigt ist, den Anweisungen des Piloten zu folgen und sich diszipliniert verhält.
Gesundheitliche Einschränkungen sind dem durchführenden Piloten vor dem Start rechtzeitig mitzuteilen.
Kinder bis 18 Jahren brauchen die Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigter. Speziell Kinder
können nur dann befördert werden, wenn Sie den Anweisungen des Piloten folgen können und sich diszipliniert verhalten.
In der Regel ist dies ab 10 Jahren möglich. Schwergewichtige Personen können aufgrund der Begrenztheit des
Sitzplatzes und des maximal möglichen Zuladungsgewichtes eventuell nicht befördert werden. Rauchen,
offenes Licht und Feuer im Tragschrauber, sowie in dessen Umkreis von 5 m ist verboten. Bitte nähern
Sie sich nicht dem Tragschrauber bei noch drehendem Rotor.
5.3
Für den Fall, daß die Weiterführung des Fluges aus von "JP-Flug e.K." nicht zu vertretenden Gründen
unmöglich wird, besteht seitens des Fluggastes kein Anspruch auf Schadenersatz. Solche Gründe sind z.B.:
Höhere Gewalt, Ausfall von Firmen oder Personen mit welchen "JP-Flug e.K." zusammen arbeitet,
Weisungen der Flugplatzverwaltung, technische Störungen, Ausfall von Fluggeräten oder Wegfall
räumlicher Voraußetzungen oder sonstige vorgeschriebene Voraußetzungen behördlicher Anordnungen.
5.4
Ist die Weiterführung des Flugauftrages aus den in Punkt 5.3 aufgeführten Gründen unmöglich geworden
und dem Fluggast ein längeres Zuwarten nicht zuzumuten, kann er vom Vertrag zurücktreten.
Weitere Gewährleistungsansprüche sind ausdrücklich ausgeschloßen.
§ 6 Widerrufsbelehrung:
Sie können Ihre Vertragserklärung als Verbraucher bei Fernabsatzverträgen bei jeder Art des Vertrages
mit uns innerhalb von (zwei Wochen bzw. ein Monat, wenn diese Belehrung erst nach Vertragßchluß mitgeteilt wird)
ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit
Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:
"JP-Flug e.K., Jean-Pierre Fallis, Verkehrslandeplatz Pirmasens gGmbH D-66509 Rieschweiler-Mühlbach (Pottschütthöhe).
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag vollständig erfüllt ist oder Sie dem ausdrücklich zugestimmt haben.
Widerrufsfolgen:
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Können
Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht zurückgewähren, müßen Sie uns insoweit ggf.
Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, daß Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den
Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müßen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müßen
Sie innerhalb von 30 Tagen nach Absendung Ihrer Widerrufserklärung erfüllen. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig,
wenn der Vertrag vollständig erfüllt ist und Sie die AGB`s akzeptiert haben.
§ 7 Versicherung, Haftung
7.1
Die von "JP-Flug e.K." eingesetzten Tragschrauber sind wie folgt versichert:
CSL Kombiversicherung mit Halter-Haftpflichtversicherung und Passagierhaftpflichtversicherung mit
3,835 Millionen Euro Deckungssumme.
7.2
Der Fluggast haftet für Schäden, die er schuldhaft verursacht in voller Höhe.
§ 8 Sonstiges
8.1
Alle Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform und müssen von beiden Seiten unterschrieben sein.
Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen.
8.2
Sollte eine oder mehrere dieser Bestimmungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht
berührt.
8.3
Erfüllungsort und Gerichtsstand bei Kaufleuten ist Zweibrücken.
Stand: 11.01.2008